Die Kosten der Mediation - ein gutes Argument

 

Vor geraumer Zeit noch schien es geradezu verpönt, darauf hinzuweisen, daß es die Parteien eines Konflikts billiger komme, sich der Mediation zu bedienen, als den Streit zu Gericht zu tragen.

Gutes soll die Mediation tun, nicht billig sein. Fair, freiwillig, konsens- nicht konfliktorientiert, eigenverantwortet, win- win statt win-loose, auf die Zukunft gerichtet und nicht in der Vergangenheit verhaftet, individuell, den Kuchen vergrößern, waren die meist gebrauchten Vokabeln - nicht günstig oder gar billig.

Kaum jemand sprach über Kosten. Und wenn, dann meist nur, um zu erklären, wie schwer es sei, als Mediator sein Geld zu verdienen. Die Gründe? Sicherlich die Befürchtung, Mediation als Ware erscheinen zu lassen und damit deren Werte und Qualität auf's Spiel zu setzen. Andererseits aber auch die Furcht, als Billiger Jakob der Konfliktlösungsverfahren abgetan zu werden. Dabei ist es nicht zuletzt die Ersparnis bei den Kosten, die, neben all den anderen Vorteilen, Mediation so interessant macht.


Vor allem für die Wirtschaft ist dieser Faktor von besonderem Interesse.
Neben der Effizienz des Verfahrens, seiner Flexibilität und Vertraulichkeit besticht beim Mediationsverfahren die Möglichkeit, die Kosten einer Auseinandersetzung zu reduzieren und von Anfang an überschaubar zu halten. Zu oft haben es Unternehmer erlebt, wie ihnen die Kosten eines Rechtsstreits davonliefen.

Das unerwartet beschlossene Sachverständigengutachten, die plötzliche Anordnung von Zeugenvernehmungen oder gar der überraschende Ausgang der Instanz, der die Durchführung des Rechtsmittels unumgänglich machte, sind Beispiele leidvoller Gerichtserfahrung.

In Zeiten, in denen der Kostendruck so groß geworden ist, daß die Lagerhaltung auf LKW-Pritschen erfolgen muß, unterliegt auch das Konfliktmanagement der Kostenkontrolle.
Der Aufwand für die Bearbeitung von Auseinandersetzungen muß für Unternehmen kalkulierbar sein und in einem vertretbaren Kosten-/ Nutzen-Verhältnis stehen.

Die juristische Methode wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht.

Mediation dagegen trägt dem Bedürfnis Rechnung. Sie hat damit die Chance als effizientes, kostengünstiges und planbares Instrument zur Konfliktlösung Teil der Unternehmenskultur werden.

In den USA, wo die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen noch höher liegen, haben sich bereits einige hundert Unternehmen gegenseitig verpflichtet, Mediation durchzuführen, bevor ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird.
Seit Jahren werden so enorme Kosten gespart. Die Firma Motorola beispielsweise setzt Mediation standardmäßig zur Konfliktlösung ein.
Ihr Aufwand für Gerichts- und Anwaltskosten reduzierte sich um 75%.

Und wie fällt nun die Gegenüberstellung aus?
Dazu drei Beispiele: Wird das Klageverfahren mit einem Vergleich abgeschlossen, beläuft sich der gesamte Aufwand für beide Parteien zusammen bei einem Streitwert von EUR 10.000 auf ca. EUR 5.810, d. h. auf mehr als die Hälfte der Summe, um die gestritten wurde.

Bei EUR 100.000 fallen rd. EUR 20.600 an. EUR 42.510 betragen die Kosten bei einem Wert von EUR 500.000. Nehmen die Kontrahenten dagegen Mediation in Anspruch und klären ihren Konflikt in sechs Stunden, dann belaufen sich die Kosten bei einem Stundensatz der Mediatorin oder des Mediators von EUR 150 auf EUR 900. Werden EUR 250 pro Stunde berechnet, betragen die Kosten EUR 1.500. Selbst wenn zur Beratung Aussenanwälte hinzugezogen werden, bleibt die Bilanz der Mediation günstiger.

Führt der Kostenvergleich in Familienkonflikten zu einem ähnlichen Ergebnis? Nicht selten hört man:
Am Streit der Eheleute verdient nicht nur der Mediator, sondern zusätzlich die beratenden Anwälte, der Notar und, wenn es dann ins Scheidungsverfahren geht, stellt erneut mindestens ein Anwalt und nicht zuletzt noch das Gericht eine Rechnung.

Bereits angesichts dieser Heerschar von Profiteuren liege auf der Hand, daß Mediation der teurere Weg sein müsse.
Das scheint einleuchtend - zumindest auf den ersten Blick. Bei genauerem Hinsehen stellt man jedoch fest, daß andere Faktoren als die Zahl der Köpfe die Höhe der Kosten bestimmen.

Nach den Kostengesetzen sind es Streitwert und Art der Tätigkeit, nicht Aufwand und Dauer des Verfahrens.

Hierzu ein Alltagsbeispiel: Ein Ehepaar mit einem Familieneinkommen von netto EUR 4.800 im Monat läßt sich scheiden.

Zusammen mit einem angenommenen Wert für den Versorgungsausgleich von EUR 3.600 ergibt sich ein Streitwert von EUR 18.000.
Zusätzlich wird im Scheidungsverbund über Unterhalt für die Ehefrau in Höhe von EUR 1.500 und für die beiden Kinder von je EUR 552 sowie eine Zugewinnausgleichszahlung von EUR 30.000 gestritten.
Damit erhöht sich der Streitwert des Verfahrens um EUR 61.248 auf annähernd EUR 80.000.
Die Familie kostet dieses Verfahren zusammengerechnet rd. EUR 17.000. Im Falle der Mediation würde das Scheidungsverfahren mit Prozeßanwalt und Gericht zusammen keine EUR 4.000 kosten.

Für die Klärung der finanziellen Fragen durch Mediation und die notarielle Beurkundung der erarbeiteten Vereinbarung verbliebe reichlich finanzieller Spielraum.

Deutlich ist: Mediation ist selbst bei geringen Streitwerten günstiger. Als Verkaufsargument taugt der Kostenvergleich also in jedem Fall.

Da Mediatorinnen und Mediatoren mit ihrem Verfahren ein weit darüber hinaus gehendes Angebot machen können, ist es nicht nur legitim, sondern sogar geboten, der Mediation auch mit dem Argument der Kostenersparnis das Tor zum Erfolg aufzustoßen.

 

Es kann ein Pauschalhonorar oder ein Stundensatz von EUR 150,00 vereinbart werden.

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