Vor geraumer Zeit
noch schien es geradezu verpönt, darauf hinzuweisen, daß es
die Parteien eines Konflikts billiger komme, sich der Mediation zu bedienen,
als den Streit zu Gericht zu tragen.
Gutes soll die Mediation
tun, nicht billig sein. Fair, freiwillig, konsens- nicht konfliktorientiert,
eigenverantwortet, win- win statt win-loose, auf die Zukunft gerichtet
und nicht in der Vergangenheit verhaftet, individuell, den Kuchen vergrößern,
waren die meist gebrauchten Vokabeln - nicht günstig oder gar billig.
Kaum jemand sprach
über Kosten. Und wenn, dann meist nur, um zu erklären, wie schwer
es sei, als Mediator sein Geld zu verdienen. Die Gründe? Sicherlich
die Befürchtung, Mediation als Ware erscheinen zu lassen und damit
deren Werte und Qualität auf's Spiel zu setzen. Andererseits aber
auch die Furcht, als Billiger Jakob der Konfliktlösungsverfahren
abgetan zu werden. Dabei ist es nicht zuletzt die Ersparnis bei den Kosten,
die, neben all den anderen Vorteilen, Mediation so interessant macht.
Vor allem für die Wirtschaft ist dieser Faktor von besonderem Interesse.
Neben der Effizienz des Verfahrens, seiner Flexibilität und Vertraulichkeit
besticht beim Mediationsverfahren die Möglichkeit, die Kosten einer
Auseinandersetzung zu reduzieren und von Anfang an überschaubar zu
halten. Zu oft haben es Unternehmer erlebt, wie ihnen die Kosten eines
Rechtsstreits davonliefen.
Das unerwartet beschlossene
Sachverständigengutachten, die plötzliche Anordnung von Zeugenvernehmungen
oder gar der überraschende Ausgang der Instanz, der die Durchführung
des Rechtsmittels unumgänglich machte, sind Beispiele leidvoller
Gerichtserfahrung.
In Zeiten, in denen
der Kostendruck so groß geworden ist, daß die Lagerhaltung
auf LKW-Pritschen erfolgen muß, unterliegt auch das Konfliktmanagement
der Kostenkontrolle.
Der Aufwand für die Bearbeitung von Auseinandersetzungen muß
für Unternehmen kalkulierbar sein und in einem vertretbaren Kosten-/
Nutzen-Verhältnis stehen.
Die juristische Methode
wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht.
Mediation
dagegen trägt dem Bedürfnis Rechnung. Sie hat damit die Chance
als effizientes, kostengünstiges und planbares Instrument zur Konfliktlösung
Teil der Unternehmenskultur werden.
In den USA, wo die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen noch höher
liegen, haben sich bereits einige hundert Unternehmen gegenseitig verpflichtet,
Mediation durchzuführen, bevor ein gerichtliches Verfahren durchgeführt
wird.
Seit Jahren werden so enorme Kosten gespart. Die Firma Motorola beispielsweise
setzt Mediation standardmäßig zur Konfliktlösung ein.
Ihr Aufwand für Gerichts- und Anwaltskosten reduzierte sich um 75%.
Und wie fällt
nun die Gegenüberstellung aus?
Dazu drei Beispiele: Wird das Klageverfahren mit einem Vergleich abgeschlossen,
beläuft sich der gesamte Aufwand für beide Parteien zusammen
bei einem Streitwert von EUR 10.000 auf ca. EUR 5.810, d. h. auf mehr als
die Hälfte der Summe, um die gestritten wurde.
Bei EUR 100.000 fallen rd. EUR 20.600 an. EUR 42.510 betragen die Kosten
bei einem Wert von EUR 500.000. Nehmen die Kontrahenten dagegen Mediation
in Anspruch und klären ihren Konflikt in sechs Stunden, dann belaufen
sich die Kosten bei einem Stundensatz der Mediatorin oder des Mediators
von EUR 150 auf EUR 900. Werden EUR 250 pro Stunde berechnet, betragen
die Kosten EUR 1.500. Selbst wenn zur Beratung Aussenanwälte hinzugezogen
werden, bleibt die Bilanz der Mediation günstiger.
Führt der
Kostenvergleich in Familienkonflikten zu einem ähnlichen Ergebnis?
Nicht selten hört man:
Am Streit der Eheleute verdient nicht nur der Mediator, sondern zusätzlich
die beratenden Anwälte, der Notar und, wenn es dann ins Scheidungsverfahren
geht, stellt erneut mindestens ein Anwalt und nicht zuletzt noch das Gericht
eine Rechnung.
Bereits angesichts dieser Heerschar von Profiteuren liege auf der Hand,
daß Mediation der teurere Weg sein müsse.
Das scheint einleuchtend - zumindest auf den ersten Blick. Bei genauerem
Hinsehen stellt man jedoch fest, daß andere Faktoren als die Zahl
der Köpfe die Höhe der Kosten bestimmen.
Nach den Kostengesetzen sind es Streitwert und Art der Tätigkeit,
nicht Aufwand und Dauer des Verfahrens.
Hierzu ein Alltagsbeispiel: Ein Ehepaar mit einem Familieneinkommen von
netto EUR 4.800 im Monat läßt sich scheiden.
Zusammen mit einem angenommenen Wert für den Versorgungsausgleich
von EUR 3.600 ergibt sich ein Streitwert von EUR 18.000.
Zusätzlich wird im Scheidungsverbund über Unterhalt für
die Ehefrau in Höhe von EUR 1.500 und für die beiden Kinder von
je EUR 552 sowie eine Zugewinnausgleichszahlung von EUR 30.000 gestritten.
Damit erhöht sich der Streitwert des Verfahrens um EUR 61.248 auf
annähernd EUR 80.000.
Die Familie kostet dieses Verfahren zusammengerechnet rd. EUR 17.000. Im
Falle der Mediation würde das Scheidungsverfahren mit Prozeßanwalt
und Gericht zusammen keine EUR 4.000 kosten.
Für die Klärung der finanziellen Fragen durch Mediation und
die notarielle Beurkundung der erarbeiteten Vereinbarung verbliebe reichlich
finanzieller Spielraum.
Deutlich ist: Mediation
ist selbst bei geringen Streitwerten günstiger. Als Verkaufsargument
taugt der Kostenvergleich also in jedem Fall.
Da Mediatorinnen und
Mediatoren mit ihrem Verfahren ein weit darüber hinaus gehendes Angebot
machen können, ist es nicht nur legitim, sondern sogar geboten, der
Mediation auch mit dem Argument der Kostenersparnis
das Tor zum Erfolg aufzustoßen.
Es kann ein
Pauschalhonorar oder ein Stundensatz von EUR 150,00 vereinbart werden.
Nehmen Sie deshalb
mit uns Kontakt auf.
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